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Für Arbeitgeber und die Personen, die für den Arbeitsschutz zuständig sind, ist die TRGS 519 wichtig. Denn sie beschäftigen sich mit Asbest.
Die TRGS 519 legt fest, wie Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest korrekt durchgeführt werden. Außerdem erklärt sie, wie die Gefahren eingeschätzt werden und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Das soll die Gesundheit der betroffenen Personen schützen.
Im Jahr 2019 wurde die TRGS 519 überarbeitet. Sie umfasst jetzt ein neues Arbeitsverfahren, ein neues Kombinationsmodul und eine neue Einschätzung der Gefahren. Die Änderungen betreffen etwa die Anforderungen an die Schutzausrüstung und Luftmessungen.
Arbeiten mit Asbest können schlimme Folgen für die Gesundheit haben. Asbest ist ein Stoff, der Krebs auslösen kann, wie zum Beispiel Lungenkrebs. Die TRGS 519 ist ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzes. Sie hilft, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Denn die TRGS 519 erklärt, wie Arbeiten mit Asbest korrekt durchgeführt werden müssen. Arbeitgeber und die Personen, die für den Arbeitsschutz zuständig sind, sollten die Anforderungen der TRGS 519 kennen. Sie müssen sicherstellen, dass diese eingehalten werden, wenn gearbeitet wird und Asbest dabei ist. Die TRGS 519 ist also essenziell, um die Gesundheit der Menschen bei Arbeiten mit dem gefährlichen Stoff Asbest zu schützen.Grundlagen und Begriffsbestimmungen Trgs 519
Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519
Gemäß Nummer 2.7 der TRGS 519 müssen Personen, die Tätigkeiten mit Asbest durchführen, über die erforderliche Sachkunde verfügen. Die Sachkunde kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang erworben werden, der den Anforderungen nach Anlage 4 der TRGS 519 entspricht. Die Mindestanforderungen an die Fortbildungslehrgänge sind ebenfalls in Anlage 5 der TRGS 519 beschrieben.Qualifikation für aufsichtführende Personen
Für aufsichtführende Personen bei Tätigkeiten mit Asbest ist gemäß Nummer 2.7 der TRGS 519 eine Qualifikation erforderlich. Die Qualifikationsanforderungen sind abhängig von der Art und dem Umfang der Tätigkeiten. Für Tätigkeiten mit geringer Exposition, einschließlich der Anwendung anerkannter emissionsarmer Verfahren nach Nummer 2.9 der TRGS 519, ist mindestens die Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519 erforderlich. Für Tätigkeiten mit höherer Exposition ist eine weitergehende Qualifikation erforderlich. Die Anforderungen an die Qualifikation sind in Anlage 3 der TRGS 519 beschrieben. Die Qualifikation kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang erworben werden, der den Anforderungen nach Anlage 3 der TRGS 519 entspricht.Schutzmaßnahmen und Verfahren
Anwendung anerkannter emissionsarmer Verfahren
Die TRGS 519 fordert bei Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien die Anwendung anerkannter emissionsarmer Verfahren. Diese Verfahren müssen nach TRGS 519 Nummer 2.9 als emissionsarm anerkannt sein. Die Anlage 10 der TRGS 519 gibt eine Übersicht über die anerkannten Verfahren. Diese Verfahren müssen den technischen Regeln für Gefahrstoffe entsprechen und die Exposition gegenüber Asbestfasern auf ein Minimum reduzieren.Schutzmaßnahmen bei Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
Bei Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um eine Gefährdung der Beschäftigten zu vermeiden. Die TRGS 519 fordert eine Gefährdungsbeurteilung, um die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Schutzmaßnahmen müssen den Anforderungen der TRGS 519 entsprechen und die Exposition gegenüber Asbestfasern auf ein Minimum reduzieren. Zu den Schutzmaßnahmen gehören unter anderem:- Persönliche Schutzausrüstung wie Atemschutzmasken, Schutzanzüge, Handschuhe und Schutzbrillen
- Abschottung des Arbeitsbereichs
- Absaugung der Staubentwicklung
- Entsorgung der Abfälle nach den länderspezifischen Regelungen
Dokumentation und rechtliche Aspekte
Ergänzungen und Änderungen der TRGS 519
Die TRGS 519 wurde zuletzt im März 2022 aktualisiert und ergänzt. Die Änderungen betreffen unter anderem die Anforderungen an die Qualifikation von Aufsichtspersonen sowie die Anforderungen an das Arbeitsverfahren. Die Ergänzungen beinhalten unter anderem Vorgaben zur Unterweisung von Beschäftigten und zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Die Änderungen und Ergänzungen der TRGS 519 wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind damit verbindlich. Unternehmen, die mit Asbest arbeiten, sind verpflichtet, die TRGS 519 in ihrer aktuellen Fassung zu beachten und umzusetzen.Anzeige- und Dokumentationspflichten
Unternehmen, die mit Asbest arbeiten, haben eine Reihe von Anzeige- und Dokumentationspflichten zu erfüllen. So müssen sie beispielsweise eine unternehmensbezogene Anzeige über Ort und Zeit der Arbeiten sowie ergänzende Angaben zum Arbeitsplan erstellen und an die zuständige Behörde senden. Weiterhin müssen sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren sowie eine Unterweisung der Beschäftigten durchführen und dokumentieren. Auch die Durchführung von Messungen und die Dokumentation der Ergebnisse sind vorgeschrieben. Die Anzeige- und Dokumentationspflichten dienen dazu, die Sicherheit der Beschäftigten und der Umwelt zu gewährleisten und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Arbeiten zu ermöglichen. Unternehmen, die diesen Pflichten nicht nachkommen, riskieren Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Insgesamt ist die Einhaltung der TRGS 519 sowie der Anzeige- und Dokumentationspflichten ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes im Umgang mit Asbest. Unternehmen, die mit Asbest arbeiten, sollten sich daher intensiv mit den Vorgaben der TRGS 519 auseinandersetzen und sicherstellen, dass sie alle Anforderungen erfüllen.TRGS 910
Vorbereitung und Sicherheitsmaßnahmen für das Eternitplatten entsorgen
Bevor mit der Entsorgung von Eternitplatten begonnen wird, sollten einige wichtige Vorbereitungen getroffen werden. Hierzu gehören unter anderem das Tragen von Schutzkleidung und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
Finden Sie hier Vor- und Nachteile eines gedämmten Daches und treffen Sie die richtige Wahl für Ihr Gebäude.
Schutzkleidung und Ausrüstung
Bei der Arbeit mit Eternitplatten ist das Tragen von Schutzkleidung zwingend erforderlich. Hierzu gehören insbesondere Handschuhe, Atemschutzmasken und Schutzanzüge. Auch eine Schutzbrille sollte getragen werden, um Augenverletzungen durch umherfliegende Partikel zu vermeiden.
Um eine Kontamination der Kleidung und der Haut zu vermeiden, sollten die Schutzanzüge nach der Arbeit direkt entsorgt werden. Auch die Atemschutzmasken sollten nach einmaligem Gebrauch entsorgt und nicht wiederverwendet werden.
Gesetzliche Vorschriften
Für die Entsorgung von Eternitplatten gelten gesetzliche Vorschriften, die unbedingt beachtet werden müssen. Hierzu gehört insbesondere die TRGS 519, eine Regel für Gefahrstoffe, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herausgegeben wurde. Diese Regel legt fest, wie mit Asbest und anderen gefährlichen Stoffen umgegangen werden muss.
Auch das Gefahrstoffrecht von 1993 ist bei der Entsorgung von Eternitplatten zu beachten. Hierzu gehört unter anderem die Verpflichtung, die Platten in speziellen Behältern zu transportieren und zu lagern.
Um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, empfiehlt es sich, die Entsorgung von Eternitplatten nur durch qualifizierte Fachfirmen durchführen zu lassen. Diese verfügen über das notwendige Know-how und die Ausrüstung, um die Platten sicher und fachgerecht zu entsorgen.