UNSERE SERVICES

Hier finden Sie unsere Leistungen:

Grundlagen und Vorschriften

Asbest war einst aufgrund seiner Eigenschaften wie Feuer- und Hitzebeständigkeit ein weit verbreiteter Baustoff. Die Regulierung seines Einsatzes und die Vorschriften für die Handhabung sind heute jedoch streng.

Geschichte und Verwendung von Asbest

Asbest wurde bis in die 1990er Jahre in vielen Bereichen eingesetzt. Besonders verbreitet war sein Einsatz in der Bauindustrie, wo es zur Dämmung und als feuerfestes Material genutzt wurde. Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten, da die Gesundheitsrisiken, insbesondere die Verursachung von Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom, erkannt wurden. Trotz des Verbots existieren noch viele Gebäude, die vor 1993 errichtet wurden und daher asbesthaltige Materialien enthalten.

Gesetzliche Regelungen und TRGS 519

Für den Umgang mit Asbest sind in Deutschland insbesondere die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519“ (TRGS 519) wesentlich. Diese umfassen spezifische Anforderungen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien. Die TRGS 519 definiert klare Prozesse und Sicherheitsmaßnahmen, um die Exposition gegenüber Asbestfasern zu minimieren. Die Einhaltung der Gefahrstoffverordnung, die den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern beim Umgang mit Gefahrstoffen wie Asbest regelt, ist dabei obligatorisch.

 

Gesundheitsrisiken und Sicherheitsmaßnahmen

Beim Umgang mit Asbest ist Vorsicht geboten, da Asbestfasern schwere Gesundheitsschäden verursachen können. Es ist unerlässlich, adäquate Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Belastung der Atemwege zu minimieren.

Gesundheitsgefahren durch Asbest

Asbest besteht aus winzigen Fasern, die bei Freisetzung in die Luft gravierende Gesundheitsrisiken darstellen können. Die Exposition gegenüber Asbestfasern ist gefährlich, weil sie beim Einatmen tief in die Atemwege in die Lunge eindringen und dort nicht abgebaut werden können. Asbest ist als Gefahrstoff klassifiziert und kann zu ernsthaften Krankheiten führen, darunter Asbestose, eine Form der Lungenfibrose, sowie Lungenkrebs und malignes Mesotheliom. Langjährige oder intensive Exposition steigert das Risiko einer Erkrankung erheblich.

Schutzmaßnahmen und Sicherheitsstandards

Bei der Asbestsanierung ist die Einhaltung von Schutzmaßnahmen und Sicherheitsstandards unerlässlich. Zur Verhinderung von Gesundheitsschäden muss sicher gestellt werden, dass asbesthaltiger Staub nicht entsteht oder verbreitet wird. Fachkräfte tragen persönliche Schutzausrüstung (PSA), die Atemschutzmasken und Schutzanzüge umfasst. Ebenso sind räumliche Sicherheitsmaßnahmen wie Luftabsaugungen und -filterungen notwendig. Bei der Entsorgung von Asbestmaterialien sind spezielle Behälter und Verfahren erforderlich, um eine sichere Handhabung und Transport zu gewährleisten. Die Sicherheitsstandards für Asbestsanierung sind streng und müssen sowohl zum Schutz der Arbeiter als auch der umliegenden Bevölkerung strikt befolgt werden.

Asbestsanierung: Methoden und Durchführung

Die Asbestsanierung ist ein komplexer Prozess, der durch fachgerechte Methoden und strikte Abläufe gekennzeichnet ist, um eine sichere Entfernung von Asbest zu gewährleisten.

Sanierungsmethoden

Bei der Sanierung von Asbest sind verschiedene Methoden je nach Zustand und Bindung des Materials anzutreffen. Fest gebundener Asbest, häufig in Fassadenplatten oder Dachziegeln verbaut, kann in der Regel sicherer entfernt werden als schwach gebundener Asbest, der in bestimmten Bodenbelägen oder Spritzasbestanwendungen zu finden ist. Für fest gebundener Asbest kann oft ein Verfahren mit geringer Exposition angewandt werden, wobei Staubentwicklung und Faserfreisetzung durch vorsichtiges Abtragen minimiert werden. Bei schwach gebundenem Asbest hingegen müssen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, wie eine vollständige Einkapselung des Sanierungsbereichs, durchgeführt werden.

  • Fest gebundener Asbest: Nassverfahren, um Staubbindung zu gewährleisten.
  • Schwach gebundener Asbest: Einsatz von Schutzkleidung und Atemschutz, Vollabsperrung des Sanierungsbereichs.

Ablauf einer Asbestsanierung

Der Ablauf einer Asbestsanierung folgt einem strukturierten Plan, der die Sicherheit aller Beteiligten sicherstellt und die Verbreitung von Asbestfasern verhindert. Zunächst erfolgt die Identifizierung des Asbestmaterials durch qualifizierte Asbestsanierer. Anschließend wird der Bereich abgesperrt und ein Sanierungs- und Instandhaltungsplan erstellt. Die eigentliche Entfernung des Asbests kann je nach Befall und Material mehrere Tage bis Wochen dauern. Während des gesamten Prozesses sind die Auflagen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) einzuhalten, die den Umgang mit Asbest bei Abbruch und Sanierung regeln.

  1. Identifikation des Asbestmaterials
  2. Sicherung und Absperrung des Bereichs
  3. Erstellung des Sanierungsplans
  4. Fachgerechtes Entfernen des Asbestmaterials
  5. Abschließende Reinigung und Freigabe des sanierten Bereichs
Spachteln

Kosten und Finanzielles

Bei der Sanierung von Asbest stehen die anfallenden Kosten und die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung im Vordergrund. Diese umfassen sowohl die direkten Aufwendungen für die Asbestentfernung als auch die potenziellen steuerlichen Erleichterungen und Fördermittel.

Kostenaufstellung für Asbestsanierung

Die Kosten einer Asbestsanierung können stark variieren, da sie von vielen Faktoren wie der Größe des betroffenen Bereichs, dem Umfang der asbesthaltigen Materialien und den regionalen Gegebenheiten abhängen. Im Allgemeinen fallen Ausgaben für die Sicherungsmaßnahmen, die Demontage der asbesthaltigen Produkte, die Entsorgung des Materials sowie für die abschließende Reinigung an. Speziell für das Entsorgen von Asbestplatten können Kosten von etwa 100 bis 300 Euro pro Tonne anfallen.

  • Dachsanierung mit Asbestplatten: Etwa 20 bis 30 Euro pro Quadratmeter.
  • Fachgerechte Entsorgung: Im Schnitt 150 bis 500 Euro pro Kubikmeter, je nach Region und Aufwand.
  • Zusatzkosten: Unter Umständen Kosten für Luftmessungen und Gutachten.
  • Lohnkosten: Teilweise steuerlich absetzbar.

Es ist bedeutsam, dass speziell im Umgang mit gebundenen Asbestprodukten die Regelungen der TRGS 519 eingehalten werden müssen. Falls Asbest in einem Haus verbaut ist und Risiken durch freigesetzte Fasern bestehen, sollte spätestens innerhalb von zwei Jahren eine Sanierung erfolgen.

Steuerliche Aspekte und Fördermöglichkeiten

Die Steuererklärung bietet unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten, Ausgaben für die Asbestsanierung teilweise zurückzuholen. So können etwa 15 Prozent der Sanierungskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Ab dem Jahresende lassen sich 20 Prozent der Handwerkerkosten direkt von der Steuerschuld abziehen.

Für energetische Sanierungen, zu denen unter Umständen auch die Asbestsanierung zählen kann, gibt es Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der KfW-Bank.

Hier eine kurze Übersicht:

  • Lohnkosten: Bis zu 20 Prozent auf maximal 6.000 Euro Arbeitslohn direkt von der Steuerschuld abziehbar.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastung anrechenbar.
  • Förderprogramme: Informieren Sie sich über aktuelle Programme bei der KfW oder dem BAFA.

Generell ist es ratsam, die Kostenabrechnungen und Belege sorgfältig aufzubewahren und mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten, um das ökonomische Potenzial vollständig auszuschöpfen.

Weiteres zum Dach

Wir helfen Ihnen bei der Asbestsanierung

ADRESSE

Grundweg 40
65187 Wiesbaden

KONTAKT

Telefon: 01632671449
E-Mail: N.stoertz@web.de

Schreiben Sie uns

    PFLICHTFELD:

    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an dfssanierungsbau@web.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.